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Textquelle: Fränkischer Tag, 11.02.2005
Text: Alexander Löffler, Foto: Rainer Glissnik


Schnellere Hilfe bei Wildunfällen

Projekt „Wild und Straße“ stellt Nachschlagewerk vor,
Erleichterung für die Polizei

Wild und Straße - Schnellere Hilfe bei Wildunfällen

Bei der Vorstellung des Nachschlagewerkes: (von links) Dieter Düthorn vom Fachreferat Jagd im Landratsamt, Klaus Riedel vom Landesjagdverband Bayern, Landrat Oswald Marr sowie die Polizeihauptkommissare Rudolf Höfner, Heinz Knauer und Herbert Heller.   Foto: Rainer Glissnik

KRONACH. - Viele Menschen haben schon einmal die bittere Erfahrung gemacht, wie es ist, wenn ein angefahrenes Tier leidend vor einem liegt. Vor allem aus moralisch-ethischen Gründen ist hier schnelle Hilfe erforderlich.
   Seit mehr als zehn Jahren verfolgt ein Team aus Vertretern verschiedener Behörden und der Jagd ein Projekt zur Minimierung bzw. reibungslosen Abwicklung von Wildunfällen. Zwar nehmen die beiden Polizeiinspektionen im Landkreis Kronach diesbezüglich eine führende Rolle ein, doch Verbesserungen sind bekanntlich immer möglich.
   Am gestrigen Donnerstag wurden nun die bereits bestehenden Informationen um ein weiteres, wertvolles Mosaiksteinchen erweitert: Klaus Riedel vom Landesjagdverband Bayern und Teamleiter im Projekt „Wild und Straße" hat auf Anregung des Kronacher Polizeidienststellenleiters Uwe Herrmann in Zusammenarbeit mit Dieter Düthorn vom Landratsamt ein umfangreiches Verzeichnis erstellt, dass die Arbeit der Polizeibeamten bei Wildunfällen erleichtern soll und wird. Dem Verzeichnis sind aufsteigend nach Kreis-, Staats- und Bundesstraßen gegliedert die Zuständigkeiten der jeweiligen Jagdpächter bzw. deren Vertreter mit Telefonnummern zu entnehmen. Anhand dieser Unterlagen können die Polizisten künftig noch schneller aktiv werden. Bislang war dies nur erschwert möglich, da nur unvollständige Unterlagen über die Zuständigkeiten der Jagdpächter existierten.
   Riedel betonte bei der Übergabe die gute Partnerschaft mit den Polizeiinspektionen Kronach und Ludwigsstadt, was im Hinblick auf andere Landkreise alles andere als üblich sei. Es habe immer wieder Anregungen gegeben, wie man die Situation verbessern könnte. Nach einem Schulterschluss mit dem Landratsamt wurden schließlich rund 140 Briefe an die Jagdpächter gesendet, die auf Karten ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einzeichneten. Riedel verdeutlichte, dass auch - oder vor allem - für das Tier schnelle Hilfe immens wichtig sei. Durch einen schnelleren Informationsfluss solle deshalb der Tierschutzgedanke nun weiter in den Vordergrund gestellt werden, um das Tier schneller von seinen Leiden zu erlösen bzw. unverzüglich eine Nachsuche einzuleiten. Riedel erwartet in diesem Zusammenhang als logische Konsequenz natürlich auch von den Jägern ein schnelles Handeln: „Das gehört zur Verantwortung eines Revierpächters."
   Die Polizeihauptkommissare Rudolf Höfner (Kronach), Heinz Knauer und Herbert Heller (Ludwigsstadt) bedankten sich für das Verzeichnis und sahen darin eine wesentliche Erleichterung für die Ausübung ihres Dienstes. Höfner verwies jedoch darauf, dass eine laufende Aktualisierung der Daten wichtig sei. Riedel sagte, dass zwei Mal im Jahr bei Versammlungen ein Datenabgleich erfolgen könne.
   Landrat Oswald Marr würdigte dieses „hervorragende Werk" als eine „absolute Fleißarbeit". Das Verzeichnis diene den Menschen, „die in der Not eines Unfalls nicht wissen, was sie machen sollen", den Tieren, die leiden, und nicht zuletzt der Polizei zur Verrichtung eines reibungslosen Dienstes. Dabei stellte Marr noch einmal heraus, dass bei einem Wildunfall „eine jede Minute von Bedeutung ist".
   Grundsätzlich sah der Landrat in dem Nachschlagewerk einen „hervorragenden weiteren Schritt in Richtung Wildsicherheit".



Was tun?

Bei einem Wildunfall Ist der Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtet, den Unfall sofort entweder der Polizei oder - falls bekannt - dem zuständigen Jäger bzw. Förster zu melden. Diese stellen dann eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Wird die Polizei informiert, verständigt diese schnellstmöglich den Jagdberechtigten.



 

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